Präventionsprogramme §2O SGB V

Kursbeschreibung

Die Veränderungen im Präventionsgesetz geben dir die Möglichkeit, ausgewählte Präventionsprogramme auch
ohne entsprechendes staatliches Berufsbild abzurechnen.

WARUM?
Durch den Präventionscoach können auch Mitarbeiter mit nicht staatlichem Berufsbild nach § 20 SGB V* abrechnen. Gerne informieren wir dich über die Möglichkeiten – individuell auf dein Studio zugeschnitten. Kundenbindung und Neukundengewinnung im Dialog mit dem Gesundheitssystem.

FÜR WEN?
Alle, die nach § 20 SGB V* Kurse abrechnen wollen.
Folgende Präventionskonzepte sind bereits mit dem Präventionscoach bei der Krankenkasse abrechenbar. Voraussetzung ist lediglich die BVGSD-Zertifizierung und die entsprechende Konzepteinweisung:
• INtheCircuit
• INflexion
• maxxF
• INmemory
• DFAV e.V. bodyshape